Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Ducavfores (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von Elektroinstallations- und Serviceleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag. Zusätzliche Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Normen und Vorschriften. Dies umfasst insbesondere:
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Termine entsprechend.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstelle ordnungsgemäß vorbereitet ist und die erforderlichen Vorarbeiten anderer Gewerke rechtzeitig und mangelfrei ausgeführt sind.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
Die gelieferten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Beschaffenheit der Werk- und Lieferleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme bzw. 2 Jahre ab Gefahrübergang bei Lieferungen.
Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab Abnahme. Bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Der Auftragnehmer unterhält eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis kann auf Verlangen erbracht werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erlangten Daten vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Arbeitsleistung zu verweigern und die bereits erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von den Leistungspflichten.
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Ducavfores
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E-Mail: [email protected]
Stand: Januar 2025